Realgläubiger

Realgläubiger

Realgläubiger, im österr. Konkursrecht die Absonderungsberechtigten (s. Absonderung).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Realgläubiger — Realgläubiger, soviel wie Pfandgläubiger oder Hypothekengläubiger; s. Abgesonderte Befriedigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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