- Realgläubiger
Realgläubiger, im österr. Konkursrecht die Absonderungsberechtigten (s. Absonderung).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Realgläubiger, im österr. Konkursrecht die Absonderungsberechtigten (s. Absonderung).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Realgläubiger — Realgläubiger, soviel wie Pfandgläubiger oder Hypothekengläubiger; s. Abgesonderte Befriedigung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon